Die EU-Kosmetikverordnung erweitert die Deklarationspflicht für Duftstoffallergene von 26 auf über 80 Substanzen. Für Sie als Markeninhaber bedeutet das: Ab dem 31. Juli 2026 bleibt die Rezeptur Ihrer Bestseller völlig unverändert – lediglich die gedruckte INCI-Liste auf der Verpackung kann sich um neu deklarationspflichtige Stoffe erweitern.
Unser Service für Ihre Sicherheit:
- Alles parat: Wir haben die erweiterten Datenblätter der Parfümlieferanten bereits frühzeitig ausgewertet.
- Keine Rezepturänderung: Ihr Produkt bleibt exakt gleich, es gibt kein Risiko für Textur oder Wirksamkeit.
- Sicheres Artwork: Wir liefern Ihnen die erweiterte INCI-Deklaration für die rechtzeitige Anpassung Ihrer Druckdaten.
Mit uns als Partner sind Ihre Produkte rechtzeitig und lückenlos auf die neuen Vorgaben vorbereitet.
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