Biozidprodukte
Als Biozidprodukt gelten neben Produkten die direkt auf Schadorganismen wirken, wie Desinfektionsmittel, Insektizide, Rodentizide und Holzschutzmittel auch solche Produkte, die Schädigungen vorbeugen sollen. Somit können auch Lockmittel und Repellentien (Vergrämungsmittel) Biozidprodukte sein. Die Einsatzmöglichkeiten von Biozidprodukten können sehr vielfältig sein.
Was ist ein Biozidprodukt
Biozidprodukte sind Zubereitungen, die einen oder mehrere biozide Wirkstoffe enthalten, mit denen Schadorganismen abgeschreckt, unschädlich gemacht oder zerstört werden. Dabei können die enthaltenen bioziden Wirkstoffe chemische Stoffe oder Mikroorganismen (Bakterien, Viren oder Pilze) sein.
- Produkte, die u. a. Repellentien (DEET, Icaridin, IR3535, PMD, Citronella, Neem, Ätherische Öle) enthalten, fallen unter die Biozid-Verordnung
- Biozid-Produkte dienen der Abwehr von Schädlingen (z. B. Mücken, Zecken)
- Die Anwendung von Repellentien bewirkt eine Verhinderung oder Reduzierung vor Stichbelästigung
Zulassung was muß beachtet werden
Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) regelt den Verkauf und die Abgabe (Bereitstellung auf dem Markt) und die Verwendung von Biozidprodukten in ganz Europa. Daher betrifft die Biozid-Verordnung sowohl Händler, Inverkehrbringer als auch Verwender von Biozidprodukten. Die Anwendung von Repellentien bewirkt eine Verhinderung oder Reduzierung vor Stichbelästigung
Produkte / Tierpflegeprodukte
- Hautdesinfektionsmittel
- Insektenschutzspray
- Haushaltsbiozide
- Sprays gegen Bakterien, Viren
- Schuhspray zur Desinfektion
- Sprays gegen Parasiten
- Spot-ons
- Shampoos gegen Zecken, Flöhe & Milben